Betreuungszeiten
Bei uns können täglich 9 Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren betreut werden. Wir bieten zwei Platzmodelle an.
1. Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
2. Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Diese sind wie folgt geplant:
- Eine Woche im Januar, eine Woche an Ostern, eine Woche an Pfingsten, drei Wochen im Sommer und eine Woche im Dezember.
- An allen gesetzl. Feiertagen und Brückentagen.
- Am Maimarktdienstag ist das NimmerlanD bis 12:00 Uhr geöffnet.
Vertragsmodelle
Im Folgenden lesen Sie „Gesamtbeitrag monatlich“. Dieser wird mit der beantragten und bewilligten laufenden Geldleistung des Jugendamtes verrechnet. Die angebotenen Verträge beziehen sich auf die Betreuungszeit von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Seid neustem gibt es im NimmerlanD auch Halbtagsplätze, diese sind von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr täglich, sprechen Sie uns gerne an.
Bei dem 1. Platzmodell
1. Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
fällt eine monatliche Eltern-Beitrags-Pauschale in Höhe von 330,00 € an. Das Essensgeld beläuft sich auf 40,00 € monatlich.
Bei dem 2. Platzmodell
2. Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
fällt ein monatlicher Gesamtbeitrag in Höhe von 1.440,00 € an. Das Essensgeld beläuft sich auf 65,00 € monatlich.
Bei diesem Platzmodell wird der monatliche Pauschal-Zuschuss (laufende Geldleistung) des Jugendamtes vom Gesamtbeitrag abgezogen.
Übrig bleibt der Elternbeitrag.
Beispiel: Bei voller Bezuschussung durch das Jugendamt (laufende Geldleistung ca. 950 € monatlich) bleibt ein Elternbeitrag in Höhe von 490 € monatlich.
Unterstützung durch das Jugendamt
Eltern bekommen in der Regel laufende Geldleistungen (6,50 Euro pro Stunde) durch das Jugendamt Mannheim (Antragstellung beim Jugendamt vorausgesetzt).
Entsprechenden Antrag für Mannheimer Kinder bekommen Sie beim Fachbereich Kindertagespflege in Q5, 22 in 68161 Mannheim.
Informationen zum Antrag und zur Antragstellung (auch für auswärtige Kinder), können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt erfragen.
Bei Fragen rufen Sie einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter:
0621 – 43 62 10 52
Unterstützung durch das Finanzamt
Wenden Sie sich auch an Ihren Berater beim Finanzamt, denn zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, jedoch maximal 4.000 €, können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
(siehe § 10 Abs. 1 Nr 5 EStG)